Der Arbeitskreis Psychologischer Praxen ist ein Zusammenschluss von Diplom-Psychologen/innen, die in einer Psychotherapeutischen Praxis im Raum Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis niedergelassen sind.
Approbation als PsychotherapeutIn
Diese Psychologen/Innen besitzen die staatliche Approbation als Psychologische Psychotherapeuten/Innen oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Innen. Diese Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Die Approbation garantiert die Qualifikationsmerkmale
- ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Abschluss als Diplom-Psychologe/In
- mehrjährige Berufserfahrung
- intensive Aus- und Weiterbildung in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Abrechnung der Psychotherapie mit den Krankenkassen
Die Abrechnung bei den gesetzlichen Krankenkassen ist dann möglich, wenn
- eine psychische Erkrankung vorliegt und/oder eine
körperliche Erkrankung mit psychischen Begleiterscheinungen
- der/die Psychologische Psychotherapeut/In eine
Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten
hat
- die Behandlung nach einer Methode erfolgt, die von
den Psychotherapie-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ist.
Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen
orientieren sich weitgehend an den gesetzlichen Krankenkassen, im Einzelfall kann es abweichende Regelungen geben.